Die Einführung der Basel III Eigenkapitalvorschriften Ende 2010 durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) an der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) markiert einen Wendepunkt im regulatorischen Umfeld des Bankensektors. Neben den strengen Mindestkapitalanforderungen und harten Kernkapitalanforderungen erfordern die neuen Regelungen, dass Institute ihre internen Überprüfungsprozesse und Risikomanagementsysteme neu ausrichten, um den gestiegenen Kapitalanforderungen sowie Liquiditätsvorgaben gerecht zu werden. Basel III baut dabei auf den Lehren aus Basel II auf, indem es Schwächen der bisherigen Bankenregulierung beseitigt und das europäische Bankensystem weiter stabilisiert.
In unserem Artikel beleuchten wir, welche konkreten Auswirkungen Basel III aus der Perspektive der Banken bei der Immobilienfinanzierung hat – mit einem besonderen Fokus auf die Herausforderungen, die sich in der internen Bewertung, Datenaufbereitung und Kundenberatung ergeben. Wir zeigen auf, wie moderne, datenbasierte Lösungen Banken als Immobilienfinanzierer helfen können, diese Herausforderungen zu meistern und zugleich neue Umsatzpotenziale zu erschließen.
Was ist Basel III überhaupt?
Das Basel III Reformpaket wurde entwickelt, um das Finanzsystem zu stabilisieren und systemische Risiken im Bankensektor zu minimieren. Neben einer Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen durch eine angepasste Eigenkapitalunterlegung und der Eigenmittelanforderungen stehen auch strengere Liquiditätsvorgaben und eine verbesserte Risikokontrolle im Mittelpunkt. Daneben wurden die Kapitalanforderungen durch einen Kapitalpuffer aus hartem Kernkapital ergänzt. Eine Höchstverschuldungsquote (Leverage Ratio - LR), Mindestliquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) und strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) komplementieren die regulatorischen Instrumente.
Durch die Annahme des CRD IV/CRR-Pakets (Capital Requirements Directive IV / Capital Requirements Regulation) durch das Europäische Parlament am 17. April 2013 wurde Basel III in europäisches Recht überführt. Es trat nach Verhandlungen zwischen dem Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission schließlich zum 1. Januar 2014 in Kraft.
Im Vergleich zu Basel I, das primär grundlegende Mindestkapitalanforderungen festlegte, geht Basel III deutlich weiter – unter Einbeziehung von Elementen wie dem Standardansatz zur Risikobewertung und dem Output Floor, der sicherstellt, dass Ergebnisse von internen Modellen nicht zu niedrig angesetzt werden. Übergangsfristen ermöglichen es den Instituten, sich schrittweise an die neuen Eigenkapitalvorschriften anzupassen.