Die Capital Requirements Regulation III (CRR III) ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft und bringt grundlegende Änderungen in der Berechnung der risikogewichteten Aktiva (RWA) für Banken innerhalb der Europäischen Union mit sich. Die CRR III-Reform zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors zu stärken und eine transparentere sowie risikosensitivere Ermittlung der Kapitalanforderungen – inklusive erhöhter Eigenmittelanforderungen und differenzierter Risikopositionsklassen – zu gewährleisten. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Immobilienfinanzierung, die durch die neuen Regelungen erheblich beeinflusst wird.
In unserem Artikel erläutern wir die Hintergründe und die Bedeutung der CRR III, die spezifischen Folgen für den Immobiliensektor sowie wie Banken den neuen Anforderungen gerecht werden können.
Was ist die CRR III genau? Hintergründe und Bedeutung
Die CRR III, häufig als „Finalisierung von Basel III“ oder „Basel IV“ bezeichnet, baut auf den nach der Finanzkrise 2008 entwickelten Basel III-Regeln auf, die die Stabilität des Bankensektors erhöhen sollen. Mit der CRR III werden nun die letzten Lücken geschlossen und die Eigenkapitalvorschriften in der EU modernisiert. Trotz pandemiebedingter Verzögerungen schlug die EU-Kommission den 1. Januar 2025 als Starttermin vor. Diesem Vorschlag gingen Verhandlungen des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments voraus, gefolgt von zahlreichen interinstitutionellen Verhandlungen, dem sogenannten „Trilog“, im Jahr 2023.
Ziel ist es, durch transparentere und risikosensitivere Verfahren – unter Einbeziehung von internen Modellen und optimierten Meldepflichten – die Widerstandsfähigkeit des europäischen Bankensektors zu stärken. Zudem wird der Einsatz moderner Ansätze wie interner Modelle unterstützt, um den Kreditvergabeprozess und die Bewertung von Darlehens- sowie Whole-Loan-Forderungen aufsichtsrechtlich zu optimieren. Im Vergleich zur CRR II werden bei der Berechnung des Kreditriskos und des Eigenkapitalbedarfs nun auch Aspekte wie der Kreditrisikostandardansatz (KSA) und der Credit Conversion Factor (CCF) mit berücksichtigt.