Die vier Arten von Immobilienverwaltungen
Die Verwaltung von Immobilien oder Liegenschaften ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die darauf abzielt, die Rendite zu maximieren, die Substanz der Immobilie zu verbessern und den täglichen Betrieb reibungslos zu gestalten. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Immobilienbesitzer:innen für eine professionelle Immobilienverwaltung, um ihr Eigentum zu betreuen. Diese Verwaltung umfasst nicht nur die reine Objektverwaltung, sondern auch die direkte und indirekte Immobilienentwicklung, wie etwa durch die Verbesserung der Qualität der Mietobjekte. Grundsätzlich wird in der Immobilienwirtschaft zwischen vier verschiedenen Arten der Immobilienverwaltung unterschieden.
Verwaltung einer Immobilie mit Mietwohnungen
Eine häufige Form der Immobilienverwaltung ist die klassische Mietverwaltung. Wenn ein Gebäude nur ein Grundbuchblatt hat und somit einer einzigen Person oder Personengruppe gehört, kann ein beauftragtes Immobilienverwaltungsunternehmen die gesamte Verwaltung gegenüber den Mietenden sowie externen Parteien wie Behörden und Handwerker:innen übernehmen.
Viele Immobilienbesitzer:innen übertragen die vielfältigen täglichen Pflichten und Aufgaben eines Mietshauses gerne an eine Hausverwaltung. Im Gegenzug kümmert sich diese um die Belange der Mietenden sowie um die substanzielle und finanzielle Immobilienentwicklung, beispielsweise durch Prognosen oder Optimierungsvorschläge. Der genaue Umfang der Mietverwaltung im Bereich der Immobilienverwaltung wird teilweise durch das Mietrecht bestimmt.
WEG-Verwaltung
Eine weitere gängige Form der Immobilienverwaltung in Deutschland ist die sogenannte WEG-Verwaltung, wobei WEG für Wohnungseigentümergemeinschaft steht. Seit der WEG-Reform im Jahr 2020 haben Miteigentümer:innen das Recht auf eine zertifizierte Immobilienverwaltung. Die Aufgabe einer WEG-Verwaltung ist es, die Gemeinschaftsflächen des Gemeinschaftseigentums (Sondereigentum) zu verwalten. Typischerweise findet man diese Art der Verwaltung bei Mehrfamilienhäusern oder Wohnanlagen mit Eigentumswohnungen.
Eine WEG-Verwaltung umfasst jedoch ausdrücklich nicht die Verwaltung der Wohnungen selbst, sondern nur die Vertretung der gemeinschaftlichen Flächen und Außenbereiche gegenüber Handwerker:innen und Behörden. Zum Beispiel übernimmt die Hausverwaltung bei der Erneuerung einer Außentreppe die Kommunikation mit dem ausführenden Handwerksbetrieb und entlastet so die Eigentümerversammlung.