Alle Informationen zum Thema Bodenrichtwert:
Beim Bodenrichtwert handelt es sich um den durchschnittlichen Lagewert für Boden. Er repräsentiert die durchschnittlichen Grundstückswerte innerhalb festgelegter Zonen – der sogenannten Bodenrichtwertzonen. Dabei basiert er auf den Verkaufspreisen vorheriger Grundstückstransaktionen und wird vom jeweiligen Gutachterausschuss für Grundstückswerte auf regionaler Ebene gemäß § 196 BauGB (Baugesetzbuch) ermittelt. Dabei werden lokale Besonderheiten hinsichtlich der Lage, des Entwicklungszustands und der Art des Bodenrichtwertgrundstücks (z. B. Bauland) berücksichtigt.
Der Bodenrichtwert ist nicht mit dem Verkehrswert zu verwechseln. Während der Bodenrichtwert den durchschnittlichen Preis pro Quadratmeter Grundstücksfläche für unbebautes Land in einem bestimmten Gebiet als Richtwert angibt, basiert der Verkehrswert einer Immobilie auf dem geschätzten Verkaufspreis, der voraussichtlich auf dem aktuellen Markt erzielt werden kann.
Bodenrichtwertauskünfte werden von der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses grundsätzlich schriftlich in Form von Bodenrichtwertkarten erteilt. Bei einigen Gutachterausschüssen liegen die aktuellen Bodenrichtwerte in digitaler Form vor und können auf digitalen Datenträgern bezogen oder kostenfrei über das Internet abgefragt werden.
Hierzu ging in Deutschland im September 2006 das Bodenrichtwertinformationssystem VBORIS an den Start. Bundesländer wie NRW, Berlin oder Baden-Württemberg nutzen VBORIS als Grundlage, um ihre eigenen BORIS-Portale zu erstellen. Es ist jedoch zu beachten, dass bisher nicht alle Bundesländer ein Bodenrichtwertinformationssystem implementiert haben.
Mit BORIS-D existiert außerdem ein grenzüberschreitender Zugang zu Daten über Bodenrichtwerte in den verschiedenen Bundesländern. Historische Bodenrichtwerte können zudem über das sogenannte GeoPortal der Länder und Städte abgerufen werden.
Für die Finanzämter ist der Bodenrichtwert relevant, um die Grundsteuer eines Grundstücks bestimmen zu können. Für Eigentümer:innen wiederum besitzt er Relevanz, um den Verkaufswert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks herauszufinden. Darüber hinaus benötigen Erb:innen oder Erbengemeinschaften oftmals Informationen zum Bodenwert, um den Wert ihres geerbten Grundstücks ermitteln zu können. Typischerweise wird er auch im Rahmen einer Scheidung hinzugezogen.
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